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Haftungsauschluss

Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl, sowie für alle seine Tätigkeiten während der privat geplanten Tour/Ausfahrt selbst verantwortlich, auch wenn
er dem Tourguide folgt. Die Teilnahme an solch einer Tour/Ausfahrt geschieht für jeden Teilnehmer auf dessen eigene Gefahr.
Ihm sind die Risiken, die mit einer Motorradtour verbunden sind, bekannt.

Der Tourguide und/oder Tourplaner oder die Motorradfreunde Sassenberg haftet nicht für jegliche Schäden der Teilnehmer und/oder Dritten vor, während und nach der Motorradtour. Insbesondere nicht für Schäden am Motorrad und/oder gesundheitlichen Schäden, die durch Unfall, Verlust, Einfluss Dritter und/oder elementare Einflüsse entstanden sind.

Ansprüche Dritter, resultierend aus Schäden der Teilnehmer vor, während und nach der Tour, können beim jeweiligen Tourguide und/oder Tourplaner nicht geltend gemacht werden.

Der Tourguide und/oder Tourplaner sowie der MFS-Sassenberg ist in keiner Weise für die persönliche Sicherheit der
Teilnehmer und deren Eigentum verantwortlich. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer ist allein für sein Verhalten verantwortlich.
Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sich sein Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet und ordnungsgemäß zugelassen/versichert ist.

Der Teilnehmer versichert ferner keinerlei körperliche Gebrechen zu haben und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder
Medikamente zu stehen, die die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können.

Insoweit gilt auch die STVO.
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an den Veranstaltungen teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und seinem
benutztem Motorrad evtl. verursachten Schäden. Der Teilnehmer erklärt seinen Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
privat oder durch den MFS-Sassenberg geplanten Tour/Ausfahrt entstehen, und zwar gegen alle Personen, die mit der
Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher, als auch außervertraglicher
Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Jeder Teilnehmer erklärt sich mit Übermittlung seiner Anmeldung ausdrücklich mit
diesen Haftungsausschlüssen einverstanden !

Eine Teilnahme an der Veranstaltung
ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses ist nicht möglich.

Der MFS-Sassenberg tritt nicht im Sinne eines Reiseveranstalters lt. BGB auf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

  • 1 Geltungsbereich

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, sowie Privatpersonen.. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

  • 2 Vertragsabschluss

 

  1. Eine Bestellung über den Shop gilt als Auftrag und ist bindend.
  • 3 Preise und Zahlung

 

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und incl. Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Bei Mitgliedern wird der Betrag abgebucht. Nichtmitglieder überweisen den Betrag auf das genannte Konto.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

 

  • 4 Zurückbehaltungsrechte

 

 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 6 Lieferzeit

 

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Für stornierte Bestellungen übernehmen wir keine Haftung.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

 

  • 7 Gefahrübergang bei Versendung

 

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

 

  • 8 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt.
  • 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

 

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).

Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

 

  1. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  • 10 Sonstiges

 

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.